2. Februar 2023

WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM ERBRECHT

Am 1. Januar 2023 treten Änderungen im Erbrecht in Kraft. Ab dann gelten die neuen Vorschriften für alle  Todes-/ Erbschaftsfälle, auch wenn bereits früher ein Testament oder Erbvertrag aufgesetzt worden ist.
Was heisst das für Sie und Ihre Nachkommen? Was genau ändert sich? Wer wird bessergestellt, wer wird weniger oder gar nichts erhalten? Und wer hat überhaupt Anrecht auf ein Erbe? Wieweit kann man/frau selber bestimmen, was mit dem eigenen Nachlass geschehen, wer was und wie viel bekommen soll? Was gilt bei Geschenken? Müssen bestehende Testamente/Erbverträge neu abgefasst werden? Und was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist oder keines gefunden wird? Und wichtig für alle: Wie muss ein Testament verfasst sein, damit es gültig ist?

Beat Franz, Notar in Bülach klärt uns über die Änderungen auf und informiert darüber, was beim Verfassen des Testaments beachtet werden muss.

 

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